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Jetzt Solaranlage sichern!Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Service GmbH für die Belieferung mit Strom
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Belieferung von Haushalts- und Geschäftskunden der 1KOMMA5° Service GmbH („1K5°“) mit Strom.
(2) Die AGB gelten ergänzend zu den jeweils vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen, wie sie sich aus der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung durch 1K5° (gemeinsam mit diesen AGB der „Vertrag“) ergeben.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind Sondervertragskunden i.S.v. § 1 Abs. 4 KAV, welche nicht im Rahmen der Grund- oder Ersatzversorgung nach §§ 36 und 38 EnWG durch 1K5° beliefert werden. Auf § 3 Abs. 1 wird ergänzend verwiesen.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, werden entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Belieferung des Kunden mit Strom, Messsystem
(1) Der durch den Kunden gewählte Stromtarif mit den jeweils enthaltenen Leistungen und Konditionen ergibt sich aus der Bestellung.
(2) 1K5° beliefert den Kunden während der Laufzeit des Vertrags mit elektrischer Energie. 1K5° wird in dem vertraglich vereinbarten Umfang jederzeit die Versorgung mit Strom sicherstellen.
(3) Die Belieferung mit Strom erfolgt an die durch den Kunden benannte Entnahmestelle. Hierbei handelt es sich um den mittels der Marktlokations-ID dem Kunden zugewiesenen Netzanschluss für die Entnahme von Strom.
(4) Gegenstand des Vertrags ist auch der Betrieb einer konventionellen oder modernen Messeinrichtung i.S.v. § 2 Nr. 15 des Messstellenbetriebsgesetzes („MsbG“) durch 1K5° bzw. durch einen durch 1K5° ausgewählten Messstellenbetreiber. Soweit der Kunde den Einsatz eines digitalen Messsystems i.S.v. § 2 Nr. 7 MsbG wünscht, hat er hierfür im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen entsprechenden Messstellenbetriebsvertrag mit einem Messstellenbetreiber zu schließen.
(5) Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs, einschließlich des Netzanschlusses, oder einer Störung des Messstellenbetriebs handelt, 1K5° von ihrer Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt dann nicht, wenn die Unterbrechung auf einer nicht berechtigten Maßnahme von 1K5° beruht. Auf Verlangen des Kunden wird 1K5° den Kunden unverzüglich über die Ursache der Unterbrechung informieren, soweit diese 1K5° bekannt ist, oder durch 1K5° in zumutbarer Weise aufgeklärt werden kann.
(6) 1K5° ist weiter von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und / oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb unterbrochen hat und dies nicht auf einer unberechtigten Unterbrechung der Versorgung beruht. Das gleiche gilt, soweit und solange 1K5° an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Strom aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung 1K5° nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann und welche auch durch angemessene Vorkehrungen Seitens 1K5° nicht hätten verhindert werden können, gehindert ist.
§ 3 Vertragsschluss und Lieferbeginn
(1) Voraussetzung für den Vertragsschluss und die Belieferung mit Strom ist ein Verbrauch des Kunden unter 100.000 Kilowattstunden (kWh) pro Abrechnungsjahr.
(2) Der Vertragsschluss setzt weiter voraus, dass im Haushalt des Kunden keine Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung, kein Doppeltarifzähler mit reduzierten Netzentgelten und kein Zähler mit einem temperaturabhängigen Lastprofil installiert ist sowie die Messstelle sich an einem Ort in Deutschland befindet.
(3) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags mit 1K5° ist schließlich, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person mit Vor- und Nachnamen zu benennen.
(4) Erfolgt der Vertragsschluss online, müssen die von 1K5° erfragten Kontaktdaten und weiteren Angaben im Bestellformular durch den Kunden vollständig und korrekt getätigt werden. 1K5° prüft lediglich die Vollständigkeit der abgefragten Daten und führt im Übrigen nur eine Plausibilitätskontrolle durch.
(5) Die Angebote von 1K5° sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten und Anzeigen, in Online-Medien und anderen Werbematerialen.
(6) Die Angebote von 1K5° auf ihrer Website stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt oder eine Leistung.
(7) Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrags ab, indem er nach Bestätigung der Allgemeinen und der besonderen Vertragsbedingungen am Ende des Bestellvorgangs den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt.
(8) 1K5° wird den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen und dem Kunden eine Zusammenstellung des Vertragsinhalts übermitteln.
(9) Befindet sich der Kunde noch in einem Vertragsverhältnis mit einem anderen Stromlieferanten, wird 1K5° den bisherigen Stromvertrag mit dem Vorlieferanten im Auftrag des Kunden kündigen. Sobald der Vorlieferant den Kunden beim Netzbetreiber abgemeldet und der Netzbetreiber 1K5° darüber benachrichtigt hat, zu welchem Zeitpunkt die Lieferung durch 1K5° aufgenommen werden kann, wird 1K5° den konkreten Lieferbeginn gegenüber dem Kunden in Textform bestätigen. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und 1K5° zustande. Der Lieferbeginn ist abhängig von dem Zeitpunkt, zu welchem die Kündigung des Vertrags mit dem Vorlieferanten wirksam wird.
(10) Beinhaltet der geschlossene Vertrag steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14 a EnWG, gelten ergänzend die besonderen, durch den Kunden auf eigene Kosten zu erfüllenden Voraussetzungen gem. nachfolgendem § 4.
§ 4 Besondere Bedingungen für die Leistungserbringung nach § 14 a EnWG
Hat der Kunde einen Stromtarif gebucht, welcher die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinheiten nach § 14 a EnWG beinhaltet (z.B. Elektrofahrzeuge, Speicherheizungen, Wärmepumpen), müssen vor Beginn der Stromlieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
(1) Die steuerbare Verbrauchseinrichtung muss an einen vom Haushaltsstrom getrennten Stromkreis angeschlossen und mit einer eigenen Mess- und Steuereinrichtung versehen sein, die dem Netzbetreiber die netzdienliche Steuerung der Verbrauchseinrichtung ermöglicht. Netzdienliche Steuerung bedeutet, dass der örtliche Netzbetreiber berechtigt ist, den Strombezug in Zeiten hoher Netzbelastung oder bei eventuellen Versorgungsengpässen mittels geeigneter Schaltgeräte zu unterbrechen.
(2) Der Kunde muss den Anschluss der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet haben.
(3) Der Kunde hat 1K5° die Zählernummer der Mess- und Steuereinrichtung des separaten Stromkreises in Textform mitzuteilen.
§ 5 Messeinrichtung, Ablesen des Stromverbrauchs, Recht der Prüfung
(1) Der von 1K5° gelieferte Strom wird durch eine Messeinrichtung, die den Vorschriften der §§ 19, 21 MsbG entspricht, ermittelt. 1K5° ist hierbei berechtigt, die Ablesedaten zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber, vom Messstellenbetreiber oder von einem mit der Messung beauftragten Dritten erhalten hat.
(2) 1K5° kann die Messeinrichtungen zum Zwecke der Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels selbst ablesen oder das Ablesen vom Kunden verlangen. Dasselbe gilt, wenn 1K5° ein berechtigtes Interesse an der Ablesung hat. Der Kunde kann der Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. 1K5° darf bei einem berechtigten Widerspruch des Kunden für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
(3) Soweit für das Ablesen der Messeinrichtung erforderlich, um die Bemessungsgrundlage für den Strompreis zu ermitteln oder zum Zwecke des Ablesens gem. § 5 Abs. 2, hat der Kunde dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder von 1K5° den Zutritt zu den Räumen, in welchen sich die Messeinrichtung befindet, zu gewähren. Der Kunde wird mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin benachrichtigt und über einen möglichen Ersatztermin informiert. Sollte der Zutritt zur Messeinrichtung nicht möglich sein, ist 1K5° berechtigt, den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder - bei einem Neukunden - auf der Grundlage des Verbrauchs vergleichbarer Kunden unter pflichtgemäßer Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder aber verspätet vornimmt.
(4) 1K5° ist auf Verlangen des Kunden jederzeit dazu verpflichtet, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 2 Abs. 4 des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei 1K5°, hat er 1K5° zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung trägt 1K5°, soweit die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, ansonsten trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
(5) Ergibt die Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen, oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, ist die Überzahlung dem Kunden zu erstatten bzw. der Fehlbetrag durch den Kunden nachzuentrichten. Kann die Größe des Fehlers nicht zweifelsfrei festgestellt werden, oder zeigt eine Messeinrichtung den Verbrauch nicht an, ermittelt 1K5° den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ermittlung aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums, oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
(6) Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der Messeinrichtung ist der durch den Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte, korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.
(7) Die Ansprüche der Parteien nach § 5 Abs. 5 und Abs. 6 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorangegangenen Ablesezeitraums beschränkt, soweit nicht die Auswirkungen des Fehlers über einen längeren Zeitraum festgestellt werden können; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei (3) Jahre beschränkt.
§ 6 Abrechnung und Abschlagszahlungen, Zahlungsbedingungen
(1) Für den Bezug des von 1K5° gelieferten Stroms zahlt der Kunde den im Stromvertrag vereinbarten Preis, vorbehaltlich etwaiger Preisanpassungen nach § 8.
(2) Auf den monatlichen Stromverbrauch leistet der Kunde monatliche Abschlagzahlungen im Voraus. Die monatlichen Abschlagzahlungen bemessen sich im ersten Vertragsjahr auf der Grundlage von 1/12 des vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauchs. Ab dem zweiten Vertragsjahr bemessen sich die Abschlagzahlungen auf der Grundlage von 1/12 der im Vorjahr tatsächlich verbrauchten Strommenge. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Wünscht der Kunde die monatliche Abrechnung gem. nachfolgendem Absatz 3, sind keine Abschlagszahlungen durch den Kunden zu leisten.
(3) 1K5° rechnet gegenüber dem Kunden den festgestellten Stromverbrauch jährlich ab, soweit nicht vorzeitig Zwischenabrechnungen oder eine Endabrechnung erteilt wird. Etwaig zu hohe, monatlich geleistete Abschläge werden im Rahmen der nächsten regelmäßigen Jahresrechnung verrechnet bzw. erstattet, Nachzahlungen dem Konto des Kunden belastet.
(4) Der Kunde hat, abweichend von § 6 Abs. 3, das Recht, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen. Soweit keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt und der Kunde die elektronische Übermittlung der Abrechnung und Abrechnungsinformationen wählt, werden ihm diese mindestens alle sechs Monate, auf Wunsch alle drei Monate unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
(5) Ist eine andere Form nicht vorgeschrieben, werden Abrechnungen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann einmal jährlich die unentgeltliche Übermittlung der Abrechnung in Papierform verlangen.
(6) Zahlungen des Kunden haben per Dauerauftrag oder im SEPA-Lastschriftverfahren zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung mittels SEPA Lastschrift, obliegt es dem Kunden, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Der Kunde hat die hierbei entstehenden Kosten zu tragen.
(7) Abschlagzahlungen gem. § 6 Abs. 2 sind jeweils zum Ersten eines Monats fällig und werden von 1K5° am Anfang des Monats im SEPA-Lastschriftverfahren von dem im Auftrag angegebenen Konto eingezogen, bzw. sind durch den Kunden eingehend zum 1. des Monats auf das durch 1K5° angegebenen Konto anzuweisen. Sich aus der Jahresrechnung ergebende Zahlbeträge sind nach Zugang der Abrechnung beim Kunden fällig. Dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit 1K5° zustehende Guthaben werden entsprechend berücksichtigt und vom Zahlbetrag abgezogen.
(8) Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten für vergleichbare Kunden angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und den erlösabhängigen Abgabensätzen.
(9) Ergibt sich aus der Abrechnung, dass die Abschlagszahlungen gemäß § 6 Abs. 2 gegenüber dem tatsächlichen Stromverbrauch überhöht waren, wird 1K5° den übersteigenden Betrag unverzüglich erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnen.
(10) Gegenüber Ansprüchen von 1K5° kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Bildung des Strompreises
(1) Der durch den Kunden zu zahlende Strompreis ergibt sich aus dem Vertrag. Kommt es nach Vertragsschluss zu einer Preisanpassung gem. § 8, tritt der von 1K5° mitgeteilte neue Strompreis an die Stelle des zuvor vereinbarten Strompreises.
(2) Im Strompreis sind die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, einschließlich der Services und folgender Kosten enthalten: zu zahlende Netznutzungsentgelte, das Entgelt des Netz- oder Messstellenbetreibers für die Messung und den Messstellenbetrieb, Abrechnung, Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils geltenden, gesetzlichen Höhe, Konzessionsabgaben, gesetzlich geschuldete Umlagen, u.a. nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Umlage), der Stromnetzentgeltverordnung (Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV), die Offshore-Umlage (§ 17 f EnWG), die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten und dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Wählt der Kunde einen eigenen Messstellenbetreiber und schließt er mit diesem einen Messstellenbetriebsvertrag, entfällt diese Preiskomponente.
(3) Wird der Stromverbrauch des Kunden an der Entnahmestelle mit einer modernen Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15 MsbG erfasst und gehört der Messstellenbetrieb zum Leistungsumfang von 1K5°, ist ab dem auf den Einbau der modernen Messeinrichtung folgenden Tag der Grundpreis für die moderne Messeinrichtung im Rahmen des gewählten Stromtarifs durch den Kunden zu vergüten.
§ 8 Preisanpassung
(1) Die Anpassung vereinbarter Preise durch 1K5° erfolgt im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB, wenn sich die Gesamtkosten der vereinbarten Vergütung aufgrund von Umständen geändert haben, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, die nicht vorhersehbar waren und die nicht durch 1K5° zu beeinflussen sind. Hierbei sind ausschließlich Änderungen solcher Preiskomponenten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung gem. § 7 maßgeblich sind. Auf § 7 Abs. 2 wird verwiesen.
(2) 1K5° ist berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Ermittlung der Preise zu berücksichtigen. 1K5° wird insbesondere Kostensteigerungen nur unter Berücksichtigung gegenläufiger Kostensenkungen bei der Preisänderung berücksichtigen, so dass jeweils eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen erfolgt.
(3) 1K5° nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Sie hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf 1K5° Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
(4) Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung in Textform an den Kunden wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung dem Kunden zugehen muss. Die Mitteilung erfolgt unter Hinweis auf den Anlass, Umfang und die Voraussetzung der geplanten Preisänderung.
(5) Ändert 1K5° die Preise, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Hierauf wird 1K5° den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. 1K5° hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 13 bleibt unberührt.
(6) Abweichend von vorstehenden Absätzen 1 - 5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
(7) Vorstehende Absätze 1 - 5 gelten auch dann, wenn künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige, staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung oder den Verbrauch von Strom betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
(8) Der Kunde hat das Recht, Preisanpassungen nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen zu lassen.
§ 9 Preisgarantie Strom
(1) Ergibt sich aus dem Vertrag, dass dem Kunden eine „Energiepreisgarantie“, eine „eingeschränkte Preisgarantie“ oder eine „volle Preisgarantie“ gewährt wird, passt 1K5° den Strompreis gem. § 7 während der Laufzeit dieser Preisgarantie nur aufgrund von Veränderungen derjenigen Kosten an, die nicht von der Preisgarantie erfasst sind.
(2) Veränderungen der Kosten, die von der Preisgarantie erfasst sind, führen während der Laufzeit der Preisgarantie nicht zu einer Preisanpassung nach § 8. Welche Kosten von der jeweiligen Preisgarantie erfasst sind, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt und ergibt sich aus der Bestellung:
Art der Preisgarantie | Art der Kosten | Art der Kosten | Art der Kosten | Art der Kosten |
---|---|---|---|---|
Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, einschließlich Service | Kosten für Netznutzungs- und Messentgelte | Kosten für Umlagen (nach KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 17 EnWG und ABlaV) und Konzessionsabgaben | Umsatz- und Stromsteuer | |
Energiepreisgarantie | erfasst | - | - | - |
Eingeschränkte Preisgarantie | erfasst | erfasst | - | - |
Volle Preisgarantie | erfasst | erfasst | erfasst | - |
§ 10 Bonuszahlungen
Ist die Zahlung eines Bonus nach § 12 des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) gestattet und wurde ein Bonus bei Abschluss des Vertrags vereinbart, gilt das Folgende:
(1) 1K5° teilt dem Kunden vor Aufgabe der Bestellung mit, ob und ggf. in welcher Höhe ein Bonus gewährt wird.
(2) Ein Neukundenbonus wird gewährt, wenn der Kunde nicht innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Lieferbeginn aufgrund dieses Vertrags oder eines zwischen den Parteien zuvor bestehenden Vertrags durch 1K5° mit Strom beliefert worden ist. Ein vereinbarter Neukundenbonus wird einmalig gewährt. Er wird im Rahmen der ersten Jahresrechnung zum Abzug gebracht.
(3) Ein Sonderbonus wird einmalig im Rahmen der nächsten Jahresrechnung in Abzug gebracht.
(4) Ein Sofortbonus wird einmalig innerhalb von sechs Wochen nach Lieferbeginn auf das durch den Kunden benannte Konto ausgezahlt.
(5) Sollte das Vertragsverhältnis vor Ablauf der sich aus der Bestellung ergebenden Mindestvertragslaufzeit aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen beendet werden, entfällt der Anspruch auf den Sofort- und/oder Neukundenbonus. Der Anspruch entfällt in diesem Fall rückwirkend; sollte der Sofort- oder Neukundenbonus bereits ausgezahlt worden sein, wird er mit der Schlussrechnung durch 1K5° zurückgefordert und entsprechend verrechnet bzw. er ist durch den Kunden an 1K5° auf das durch 1K5° bezeichnete Konto zurückzuzahlen.
(6) Vereinbarte Boni werden auch dann nicht gewährt, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, er diese Vertragsverletzung auch nach Mahnung und Fristsetzung durch 1K5° nicht unterlässt und einen etwaig in Folge der Pflichtverletzung 1K5° entstandenen Schaden nicht ersetzt.
(7) Für sonstige, durch 1K5° gewährte Boni (z.B. Wechselbonus, Rückkehrbonus, Gutscheine), gelten die vorstehenden Regelungen zur Gewährung, Auszahlung und ggf. Rückforderung der Boni entsprechend.
§ 11 Preise für zusätzliche Leistungen; Schadensersatzpauschalen
(1) In folgenden Fällen kann 1K5° einen infolge einer Vertragsverletzung durch den Kunden entstandenen Schaden pauschal in Rechnung stellen:
(i) Entstandene Kosten durch eine Mahnung werden dem Kunden ab der 2. Mahnung mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
(ii) Für eine Sperrandrohung oder für die Bearbeitung einer Ratenzahlungsvereinbarung werden dem Kunden 10,00 Euro berechnet. Für die Bearbeitung einer Rücklastschrift werden dem Kunden 10,00 Euro (zuzüglich der durch das Kreditinstitut berechneten Gebühr) in Rechnung gestellt.
(iii) Eine Adressfeststellung wird mit 19,00 Euro berechnet.
(2) Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 12 Stromsperre bei Verletzung der Vertragspflichten
(1) 1K5° ist berechtigt, die Stromversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in nicht unerheblichem Maße gegen Bestimmungen des Vertrags schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Strombezug unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringen der Messeinrichtungen zu verhindern.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist 1K5° berechtigt, die Stromversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) mit der Unterbrechung der Stromversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzug darf 1K5° eine Unterbrechung gem. den vorstehenden Sätzen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 3 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Stromversorgers von 1K5° resultieren.
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Stromversorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
(4) 1K5° hat die Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.
§ 13 Kündigung des Vertrags, Lieferantenwechsel, Umzug des Kunden
(1) Der Vertrag kann durch jede Partei unter Einhaltung der sich aus dem Vertrag ergebenden Frist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. 1K5° wird eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
(3) Nach wirksamer Kündigung des Vertrags ist es dem Kunden jederzeit gestattet, einen anderen Lieferanten zu wählen. Im Falle eines Lieferantenwechsels wird 1K5° die erforderlichen Mitwirkungspflichten unentgeltlich und zügig erbringen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, 1K5° jeden Umzug unter Einhaltung einer Frist von wenigstens vier Wochen vor dem geplanten Umzugstermin unter Angabe der neuen Anschrift sowie des Aus- und Einzugsdatums in Textform anzuzeigen. 1K5° prüft, ob der Kunde an der neuen Verbrauchsstelle mit Strom zu den vereinbarten Konditionen beliefert werden kann. Bietet 1K5° die Belieferung mit Strom zu den bestehenden Konditionen auch an der neuen Verbrauchsstelle an, setzt 1K5° die Belieferung dort auf Grundlage des bestehenden Vertrags ab dem mitgeteilten Einzugsdatum fort. Die Belieferung an der bisherigen Verbrauchsstelle endet zum mitgeteilten Auszugsdatum. Ist 1K5° eine Belieferung mit Strom an der neuen Verbrauchsstelle zu den vereinbarten Konditionen nicht möglich, unterbreitet 1K5° ein entsprechend geändertes Angebot. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, endet der Vertrag mit dem Auszugsdatum.
(5) Von vorstehenden Bestimmungen unberührt ist das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Ermittlung des bis dahin angefallenen Stromverbrauchs wird 1K5° eine Abschlussrechnung erstellen und dem Kunden zukommen lassen.
§ 14 Haftung
(1) Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschluss handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§18 NAV). 1K5° wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie bekannt sind oder in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht.
(2) 1K5° haftet für Schäden aus schuldhaft herbeigeführter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregeln bestehen. Darüber hinaus haftet 1K5° für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Bei der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der 1K5° der Höhe nach auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von 1K5° ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsregelung nach § 14 Abs. 2 gilt auch für die durch 1K5° gewählten und beauftragten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§15 Datenschutz
(1) 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.
(3) 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(4) Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
(5) 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Dienstleister, z.B. dem Messstellenbetreiber. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Ist der Dienstleister in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(6) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(9) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.
§ 16 Verbraucherbeschwerden, Schlichtungsstelle
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde sich zunächst mit dem Kundenservice von 1K5° in Verbindung gesetzt hat und hier keine einvernehmliche Regelung zwischen den Parteien erzielt werden konnte. 1K5° ist dann zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren Energie verpflichtet. Kontakt: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0)30 27572400, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.
§ 17 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags, die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 18 Subunternehmer
(1) 1K5° ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.
(2) Wird in diesem Vertrag 1K5° als Erbringer der Leistungen genannt, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch Subunternehmer.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
(3) 1K5° ist zu einer Änderung dieser AGB verpflichtet, wenn eine für den Kunden oder 1K5° unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt 1K5° keinen Einfluss hat.
(4) Die AGB dürfen auch dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und 1K5° bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.
(5) 1K5° wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widersprochen wird.
(6) Bei Änderung der AGB durch 1K5° steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 1K5° wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.
Stand: Februar 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Service GmbH für die Reservierung Energiesystem
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Angebot der 1KOMMA5° Services GmbH („1K5°“), dem Kunden einen qualifizierten 1K5°-Partner zu vermitteln, mit welchem der Kunde einen Vertrag über den Erwerb und die Installation der sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Produkte schließen kann (der „Vermittlungsvertrag“).
(2) Durch Leisten einer Reservierungsgebühr, welche in vollem Umfang auf den jeweiligen Auftragswert angerechnet wird, sichert sich der Kunde die Bevorzugte Bearbeitung des Auftrags durch den 1K5°-Partner gem. Ziff. 3.
(3) Nach Installation und Inbetriebnahme der Produkte hat der Kunde zudem die Möglichkeit, bei 1K5° einen Stromliefervertrag zu den jeweils geltenden Bedingungen zu buchen und den durch 1K5° angebotenen Heartbeat kostenlos zu erhalten.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Unverbindliches Angebot, Vermittlungsleistung
(1) Aufgrund der 1K5° durch den Kunden mitgeteilten Informationen erstellt 1K5° für den Kunden ein erstes unverbindliches Angebot (das „Unverbindliche Angebot“), aus welchem sich die durch den Kunden gewünschten Produkte und Leistungen ergeben.
(2) Mit Bestätigung des Unverbindlichen Angebots und diesen AGB wird zwischen dem Kunden und 1K5° ein Vermittlungsvertrag geschlossen, aufgrund dessen der Kunde 1K5° beauftragt, gegen Zahlung der Reservierungsgebühr gem. Ziff. 3., einen qualifizierten 1K5°-Partner auszuwählen und diesen mit der Erstellung eines finalen Angebots (das „Angebot“) im Namen des Kunden aber auf Kosten von 1K5° zu beauftragen. Die Höhe der für das durch den Kunden gewünschte Projekte zu zahlenden Reservierungsgebühr richtet sich nach den gewählten Produkten. Sie ergibt sich aus dem Unverbindlichen Angebot.
(3) Mit Zahlung der Reservierungsgebühr sichert sich der Kunde die Bevorzugte Bearbeitung seines Auftrags durch 1K5° und den jeweiligen 1K5°-Partner.
(4) Nach Vorlage des Angebots durch den 1K5°-Partner steht es dem Kunden frei, dem 1K5°-Partner auf Basis des Angebots einen Auftrag zu erteilen, oder den Vermittlungsvertrag gem. Ziff. 4. zu kündigen.
§ 3 Reservierungsgebühr, Bevorzugte Bearbeitung
(1) Die Reservierungsgebühr ist fällig und zahlbar mit Beauftragung von 1K5° durch den Kunden, einen 1K5°-Partner mit der Erstellung des Angebots zu beauftragen. Um sich die bevorzugte Bearbeitung seines Auftrags durch den 1K5°-Partner zu sichern, muss die Reservierungsgebühr spätestens binnen fünf (5) Werktagen nach Vertragsschluss mit 1K5° dem Konto von 1K5° gutgeschrieben worden sein.
(2) Die Höhe der Reservierungsgebühr für das durch den Kunden jeweils gewünschte Projekt ergibt sich aus dem durch den Kunden zu vervollständigenden und gegenüber 1K5° abzugebenden Reservierungsformular.
(3) Mit Eingang der Reservierungsgebühr wird der Auftrag des Kunden in die Bevorzugte Bearbeitung für seine Wunsch-Produkte aufgenommen. „Bevorzugte Bearbeitung“ im Sinne dieser AGB heißt, dass Projekte, welche eine PV-Anlage, einen Batteriespeicher und/oder eine Ladestation umfassen, binnen sechs (6) bis längstens zwölf (12) Monate nach verbindlicher Beauftragung des Angebots durch den Kunden betriebsbereit hergestellt werden; Projekte, welche eine Wärmepumpe beinhalten, werden spätestens zwölf (12) Monaten nach verbindlicher Beauftragung des Angebots betriebsbereit abgeschlossen.
(4) Bei Beauftragung des durch 1K5° ausgewählten 1K5°-Partners mit der Umsetzung des gewünschten Projekts wird die durch den Kunden geleistete Reservierungsgebühr in voller Höhe auf den Auftragswert angerechnet. 1K5° wird die Reservierungsgebühr zu diesem Zweck nach Eingang der Mitteilung durch den 1K5°-Partner oder den Kunden, dass das gewünschte Projekt verbindlich beauftragt wurde, an den 1K5°-Partner mit der Zweckbestimmung der Verrechnung auf den Angebotspreis weiterleiten.
(5) Entscheidet sich der Kunde, den Auftrag doch nicht zu erteilen, wird die Reservierungsgebühr nach Eingang der Mitteilung bei 1K5°, dass der Kunde von dem Vermittlungsvertrag zurücktritt, ohne Abzüge auf das durch ihn angegebene Konto erstattet. Auf § 4 Abs. (2) und (3) wird verwiesen.
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vermittlungsvertrag beginnt mit Bestätigung des Unverbindlichen Angebots durch den Kunden und Annahme dieser AGB. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Annahme des Angebots des 1K5°-Partners durch den Kunden.
(2) Der Kunde kann den Vermittlungsvertrag bis zur verbindlichen Beauftragung des 1K5°-Partners durch ihn mit der Durchführung des gewünschten Projekts durch Übersenden einer Nachricht an 1K5° via E-Mail oder in Schriftform kündigen. Die Kündigung des Kunden ist zu richten an: 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: service@1komma5grad.com Nach Eingang der Kündigungserklärung bei 1K5° wird 1K5° die Reservierungsgebühr ohne Abzüge an den Kunden auskehren.
(3) 1K5° kann den Vermittlungsvertrag kündigen, soweit der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt des Angebots des 1K5°-Partners für das jeweilige Projekt die Annahme des Angebots erklärt hat. Die Reservierungsgebühr wird unverzüglich nach Kündigung durch 1K5° an den Kunden ausgekehrt.
(4) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
(5) Wird 1K5° trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.), auch wenn sie bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für 1K5° in diesen Fällen die Erfüllung des Vermittlungsvertrags unmöglich, wird 1K5° von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht nicht.
§ 5 Heartbeat, Stromliefervertrag
(1) Mit Beauftragung des Angebots beim 1K5°-Partner stellt 1K5° dem Kunden den Heartbeat, einschließlich Installation durch den 1K5°-Partner, kostenlos zur Verfügung. Der Leistungsumfang und die Nutzungsbedingungen des Heartbeat ergeben sich aus den durch den Kunden bei Aktivierung des Heartbeat anzunehmenden Nutzungsbedingungen.
(2) Soweit beim Kunden die technischen und energiewirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, wie sie sich aus den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1K5° für die Belieferung mit Strom ergeben, bietet 1K5° dem Kunden zudem den Abschluss eines Stromliefervertrags mit 1K5° an.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
(1) 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der aktuellen Marktsituation eine Zusicherung dahingehend, dass das gewünschte Projekt innerhalb des sich aus § 3 Abs. (3) ergebenden Zeitraums umgesetzt werden kann, nicht abgegeben werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde ihm übermittelte Angebote nicht innerhalb einer angemessenen Frist annimmt oder Anpassungen des Projekts aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beim Kunden erforderlich werden.
(2) 1K5° wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass sich Liefertermine trotz Aufbringens der erforderlichen Sorgfalt und getroffener, angemessener Vorkehrungen verschieben.
(3) 1K5° haftet nicht für die durch den 1K5°-Partner aufgrund des Angebots getätigten Zusagen und zu erbringenden Leistungen. Die Ansprüche sowie Rechte und Pflichten des Kunden und des 1K5°-Partners werden abschließend in dem zwischen diesen Parteien zu schließenden Vertrag geregelt.
(4) 1K5° haftet für Schäden aus einer schuldhaft herbeigeführten Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsregeln bestehen. Darüber hinaus haftet 1K5° für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). Bei der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von 1K5° der Höhe nach auf die bei Vertragsbeginn vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von 1K5° ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
(1) 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die 1KOMMA5° Services GmbH mit Sitz Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.
(3) 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(4) Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
(5) 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Dienstleister und der 1K5°-Partner. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(6) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(9) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.
§ 8 Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher
(1) 1K5° nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
(2) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 9 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.
(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
(3) Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei.
Stand: September 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der 1KOMMA5° Services GmbH („1K5°“) für den Handel mit Treibhausgas-Minderungsquoten („THG-Quoten“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB regeln den Handel von THG-Quoten durch 1K5° gem. den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes („BImSchG“) und der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen („38. BImSchV“) in ihrer jeweils geltenden Fassung, welche einem rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeug („E-Auto“) zuzurechnen sind.
(2) Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass der Kunde einen Stromliefervertrag mit 1K5° geschlossen hat und er selbst, oder ein in seinem Privathaushalt lebendes Haushaltsmitglied Halter eines E-Autos („E-Mobilist“) ist.
(3) Der Kunde wünscht, 1K5° als Dritten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 der 38. BImSchV mit der Beantragung und dem Handel der THG-Quote zu beauftragen.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
(1) Der Kunde bestimmt 1K5° mit Abschluss dieses Vertrags zum Dritten i.S. der Bestimmungen der 38. BImSchV für die Beantragung und den Handel der den gem. dieser AGB registrierten E-Autos zuzurechnenden THG-Quoten für das laufende Kalenderjahr. Hierbei kann es sich um ein oder auch mehrere E-Autos handeln.
(2) Mit Vertragsschluss tritt der Kunde für das jeweilige Kalenderjahr alle Ansprüche, Rechtspositionen und sonstigen Rechte, welche der Kunde bzw., soweit ein anderer E-Mobilist ist, der E-Mobilist in Bezug auf die dem registrierten E-Auto zuzurechnenden THG-Quoten innehat („Rechte“) in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen an 1K5° ab. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Abtretung des Rechts, das Ausstellen von Bescheinigungen für die den E-Autos zuzurechnenden THG-Quoten beim Umweltbundesamt („UBA“) zu beantragen, erlangte THG-Quoten zu handeln, bzw. sie sonst in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu vermarkten. Der Kunde wird im Rahmen des Vertragsschlusses die hierfür erforderlichen Erklärungen in Textform abgeben und benötigte Dokumente zur Verfügung stellen.
(3) Ist der Kunde nicht selbst der E-Mobilist versichert er, über die erforderlichen Rechte und Zustimmungen des E-Mobilisten zum Vertragsschluss mit 1K5° und der Vertragsdurchführung zu verfügen und den Vertrag mit Wirkung für den E-Mobilisten zu schließen.
(4) 1K5° nimmt die Abtretung der Rechte hiermit an.
(5) Der Kunde versichert, dass er bzgl. sämtlicher Rechte während der Vertragslaufzeit uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist, die Rechte nicht anderweitig abgetreten, verpfändet, gepfändet sind, oder er sonst hierüber in der Vergangenheit in einer Weise verfügt hat, was die Durchsetzung der Rechte durch 1K5° erschwert oder verhindert, und er dieses auch künftig nicht tun wird. Der Kunde versichert weiter, dass er während der Vertragslaufzeit nicht selbst Bescheinigungen über die den vertragsgegenständlichen E-Autos zuzurechnenden THG-Quoten beim UBA beantragen, bzw. etwaig ihm erteilte Bescheinigungen über THG-Quoten handeln wird. Soweit das UBA 1K5° im Rahmen der Beantragung der Bescheinigungen für den Kunden mitteilt, dass für das registrierte E-Auto bereits eine Bescheinigung für das laufende Kalenderjahr beantragt wurde, hat der Kunde für die durch 1K5° bereits erbrachten Leistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 an 1K5° zu zahlen.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, die für eine Durchsetzung der Rechte jeweils erforderlichen Erklärungen, gleich ob mündlich, in Text- oder in Schriftform, abzugeben und die für die Durchsetzung der Rechte erforderlichen Dokumente jeweils unverzüglich beizubringen. Auf § 5 wird verwiesen.
§ 3 Entgelt für die Übertragung der THG-Quoten
(1) Der Kunde erhält für die Abtretung der Rechte für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto ein jährliches Entgelt, dessen Höhe sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung ergibt.
(2) Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit unbedingter Gutschrift des Entgelts für die gehandelte THG-Quote auf dem Konto von 1K5°. Die Fälligkeit der dem Kunden geschuldeten Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
(3) Die Auszahlung der Vergütung erfolgt im Rahmen der Jahres- oder Schlussabrechnung für den zwischen dem Kunden und 1K5° geschlossenen Stromliefervertrag auf das durch den Kunden hierfür benannte Konto.
§ 4 Leistungen von 1K5°
(1) 1K5° wird die abgetretenen Rechte ab Vertragsbeginn ohne weitere vorherige Abstimmung mit dem Kunden unmittelbar gegenüber dem UBA bzw. der jeweils zuständigen Behörde geltend machen. Insbesondere wird 1K5° im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Bescheinigungen über die den E-Autos zuzurechnenden THG-Quoten beantragen und erteilte Bescheinigungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen nach eigenem Ermessen handeln, wobei die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt werden.
(2) Es steht 1K5° frei, sich bei der Beantragung von Bescheinigungen sowie beim Handel mit den THG-Quoten Dritter bedienen, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, das E-Auto während der Laufzeit des Vertrags ordnungsgemäß, entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben und auf eigene Kosten alle Voraussetzungen zu erfüllen und aufrecht zu erhalten, welche für die Generierung, die Bescheinigung und den Handel mit den den registrierten E-Autos zuzurechnenden THG-Quoten erforderlich sind.
(2) Der Kunde wird 1K5° in dem für die Durchsetzung der abgetretenen Rechte erforderlichen Umfang bei Erlangen der Bescheinigungen über die THG-Quoten auf eigene Kosten unterstützen und erforderliche Erklärungen gegenüber dem UBA, oder sonstigen, im Rahmen des Verfahrens Beteiligten und Behörden, fristgerecht und unverzüglich in der geforderten Form abgeben.
(3) Der Kunde räumt 1K5° die umfassende Vollmacht ein, sämtliche nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen geforderten Erklärungen und Rechtshandlungen gegenüber Behörden und sonstigen Dritten abzugeben bzw. vorzunehmen sowie benötigte Dokumente in der jeweils geforderten Form auszustellen und zu zeichnen, um Bescheinigungen über die den E-Autos zuzurechnenden THG-Quoten zu erlangen und diese zu handeln.
(4) Der Kunde wird 1K5° unverzüglich informieren, soweit Tatsachen, welche für die Beantragung und den Handel mit THG-Quoten erheblich sind, sich verändern, insbesondere, jedoch nicht abschließend, das registrierte E-Auto nicht mehr durch ein dem privaten Haushalt des Kunden angehörenden E-Mobilisten gehalten wird. Auf § 7 Abs. 2 wird ergänzend verwiesen.
§ 6 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit
(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich online. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass sowohl der Kunde als auch, soweit abweichend, der E-Mobilist volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind und bei Vertragsschluss ein ungekündigter Stromliefervertrag zwischen 1K5° und dem Kunden besteht. Bei einer juristischen Person ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person mit Namen zu benennen.
(2) Die durch 1K5° im Rahmen des Vertragsschlusses erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben sowie auch geforderten Dokumente müssen vollständig und korrekt durch den Kunden erbracht und hochgeladen werden. Neben den personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. des E-Mobilisten ist insbesondere die Zulassungsbescheinigung Teil I des E-Autos sowie ein Nachweis, dass der E-Mobilist im Privathaushalt des Kunden lebt, vorzulegen.
(3) 1K5° prüft die Vollständigkeit der Daten und Dokumente und führt im Übrigen lediglich eine Plausibilitätskontrolle durch.
(4) Nach Vervollständigung der Online abgefragten Daten und Dokumente, Bestätigung der AGB sowie etwaig geltender Besonderer Vertragsbedingungen gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die Teilnahme am THG-Quotenhandel ab. 1K5° wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen.
(5) Der Vertrag beginnt mit Zusenden der Auftragsbestätigung durch 1K5° und eines Links an den Kunden, über welchen der Kunde den gesamten Vertragsinhalt abrufen und in einer wiedergabefähigen Form speichern kann. Die Annahme der Bestellung durch 1K5° erfolgt vorbehaltlich der technischen und rechtlichen Durchführbarkeit des Vertrags.
(6) Sollten die Parteien im Rahmen der Überprüfung der technischen und rechtlichen Bedingungen beim Kunden feststellen, dass der Vertrag nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchgeführt werden kann, z.B. da der E-Mobilist nicht die erforderlichen Erklärungen abgibt, oder das E-Auto nicht den technischen Anforderungen für die Beantragung von THG-Quoten entspricht, steht beiden Parteien ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Hiervon unbeschadet ist das dem Kunden zustehende gesetzliche Widerrufsrecht.
(7) Die Bestimmung von 1K5° als Drittem i.S. der Bestimmungen der 38. BImSchV erfolgt jeweils für ein gesamtes Kalenderjahr. Der Vertrag kann nach Wahl des Kunden über 1 (ein) oder 2 (zwei) Kalenderjahre geschlossen werden. Die Dauer der Bestimmung von 1K5° als Drittem und Abtretung der Rechte ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
(8) Der Vertrag endet mit der ordnungsgemäßen Abrechnung der THG-Quoten für das letzte beauftragte Kalenderjahr. Der Kunde hat in diesem Fall auch nach Vertragsbeendigung noch etwaig erforderliche Mitwirkungshandlungen im Rahmen der Beantragung und des Handelns der im Kalenderjahr erzielten THG-Quoten auf eigene Kosten und auf erstes Anfordern von 1K5° zu erbringen.
(9) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das vertragsgegenständliche E-Auto durch den Kunden bzw. den E-Mobilisten abgemeldet wird. Bis dahin entstandene THG-Quoten werden zu den Bedingungen dieses Vertrags beantragt und gehandelt.
(10) Von vorstehenden Bestimmungen unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
§ 7 Datenschutz
(1) 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum E-Auto und ggf. dem E-Mobilisten) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes. Soweit für die Durchführung des Vertrags erforderlich, greift 1K5° hierfür auch auf Daten zu, welche im Rahmen der Durchführung des zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossenen Stromliefervertrags generiert werden.
(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die 1KOMMA5° Services GmbH mit Sitz Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.
(3) 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(4) Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben. Gleiches gilt für Änderungen der Daten des E-Mobilisten.
(5) Soweit der Kunde nicht auch E-Mobilist ist versichert er, dass ihm die Zustimmung des E-Mobilisten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch 1K5° zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags vorliegt.
(6) 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(7) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
(8) Personenbezogene Daten von Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(9) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5 Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(10) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: (040) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.
§ 8 Online Kommunikation
(1) Soweit der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch erfolgt ist, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 9 Gewährleistung, Haftung
(1) 1K5° übernimmt keine Haftung dafür, dass die für die Beantragung der Bescheinigungen jeweils erforderlichen Anrechnungsvoraussetzungen gegeben sind und beantragte Bescheinigungen erteilt werden.
(2) 1K5° haftet weiter nicht dafür, dass im Rahmen des Handelns der THG-Quoten eine bestimmte Vergütung erzielt wird.
(3) Im Übrigen haften die Parteien gegenüber einander entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden ausschließlich in Deutschland angeboten und erbracht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(3) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
(4) 1K5° ist zu einer Änderung dieser AGB verpflichtet, wenn eine für den Kunden oder 1K5° unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt 1K5° keinen Einfluss hat.
(5) Die AGB dürfen auch dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und 1K5° bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.
(6) 1K5° wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widersprochen wird.
(7) Bei Änderung der AGB durch 1K5° steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 1K5° wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.
(8) 1K5° nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Uns erreichen Sie zudem unter folgender E-Mail-Adresse info@1komma5grad.com.
Stand Oktober 2022
Allgemeine Nutzungsbedingungen der 1KOMMA5° Services GmbH Kundenportal - APP
§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der durch 1KOMMA5° Services GmbH („1K5°“) angebotenen App (nachfolgend 1K5° App“), und des 1K5° Kundenportals.
Die Angebote von 1K5° richten sich an Kunden, die mit 1K5° einen Vertrag z.B. über die Lieferung von Strom und/oder die Nutzung des Heartbeat (den „Hauptvertrag“) geschlossen haben.
Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, also natürliche Person, welche die angebotenen Leistungen zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder einer gewerblichen, noch einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Registrierung im Kundenportal, Aktivierung der 1K5° App
Für die Nutzung der 1K5° App hat der Kunde sich im Kundenportal von 1K5° zu registrieren, einen Usernamen und ein Passwort zu vergeben, ein Benutzerkonto einzurichten und diese Nutzungsbedingungen anzunehmen. Die Anforderungen an Usernamen und Passwort werden durch 1K5° im Rahmen der Registrierung vorgegeben.
Der Kunde hat die Zugangsdaten sorgfältig und sicher vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu verwahren. Soweit der Kunde eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts vermutet, hat er 1K5° hierüber unverzüglich zu informieren und den Zugang ggf. zu sperren.
Die im Kundenaccount hinterlegten Kontaktdaten des Kunden sind im Falle von Änderungen jeweils unverzüglich zu aktualisieren.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Registrierung. 1K5° behält sich vor, eine Registrierung abzulehnen (z.B. bei Zahlungsrückständen des Kunden aus anderen, mit 1K5° geschlossenen Verträgen oder im Falle der missbräuchlichen Nutzung von App oder Kundenportal), soweit dieses nicht unbillig ist.
Nach erfolgreicher Registrierung im Kundenportal kann der Kunde die 1K5° App über durch Dritte betriebene Plattformen, z.B. den Google Play Store oder den Apple App Store, herunterladen. Auf Ziff. 3. wird verwiesen.
§ 3 Anwendbarkeit der Bestimmunen anderer Anbieter
Die Nutzung der 1K5° App unterliegt unter Umständen den Nutzungsbedingungen anderer Anbieter, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform, über die dem Kunden die 1K5° App zum Download angeboten wurde (z.B. Google Play Store oder Apple App Store), anzunehmen hat.
§ 4 Vergütung
Die Nutzung der 1K5° App und des Kundenportals ist für Kunden von 1K5° Services, welche mit 1K5° einen Stromliefervertrag und/oder einen Nutzungsvertrag für den Heartbeat geschlossen haben, kostenlos.
§ 5 Nutzung der 1K5° App, Anpassung der Leistungen
Nach erfolgreicher Registrierung des Kunden im Kundenportal kann der Kunde die 1K5° App herunterladen und nutzen.
Dem Kunden wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die 1K5° App auf einem mobilen Endgerät zu installieren, anzuzeigen und zu nutzen.
Der Kunde kann über die 1K5° App die historischen und aktuellen Energiedaten der mit dem Heartbeat kompatiblen und erfolgreich verbundenen sowie bei 1K5° registrierten Erzeuger und Verbraucher wie Photovoltaik-Anlage, Energiespeichersystem, Ladestation für E-Fahrzeuge und/oder Wärmepumpen (zusammenfassend „Geräte“), online aufrufen.
In dem jeweils durch den Hersteller der Geräte zugelassenen Umfang können Einstellungen im Energiemanagement an registrierten Geräten vorgenommen und diese online gesteuert werden.
Die 1K5° App wurde von 1K5° mit großer Sorgfalt entwickelt. 1K5° ist nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass (i) die 1K5° App stets bestimmte Anforderungen erfüllt bzw. Funktionalitäten bereithält, oder in bestimmter Weise genutzt werden kann; und (ii) die über die 1K5° App einsehbaren Informationen stets vollständig, korrekt und aktuell sind.
Im Rahmen des technischen Fortschritts wird die 1K5° App laufend weiterentwickelt, wodurch bestehende Funktionen geändert werden oder entfallen können sowie neue Funktionen hinzutreten können. Ein Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang der 1K5° App oder Schadenersatz im Falle von Änderungen besteht nicht.
1K5° kann den Zugang des Kunden zum Kundenportal oder der 1K5° App vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird bzw. wurde, oder wenn 1K5° ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird 1K5° die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
§ 6 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit
Voraussetzung für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Soweit eine juristische Person als Nutzer registriert wird, ist eine unbeschränkt geschäftsfähige, vertretungsberechtigte natürliche Person als Ansprechpartner zu registrieren.
Der zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossene Nutzungsvertrag beginnt mit der Aktivierung der 1K5° App, nach vollständiger Angabe und Erfassung der Kundendaten und Annahme der Nutzungsbedingungen durch den Kunden.
Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschen seines Kundenkontos und Deaktivierung der 1K5° App kündigen.
1K5° kann den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen zum Ende eines Monats kündigen.
Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
Der Nutzungsvertrag endet spätestens mit Beendigung des zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossenen Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung des Nutzungsvertrags bedarf.
Mit Beendigung des Nutzungsvertrags wird 1K5° die Daten des Kunden nach Abwicklung aller sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden wechselseitigen Ansprüche unwiederbringlich löschen.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
Vorbehaltlich der Bestimmung in Ziff. 7.2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.
Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 7.1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die über die 1K5° App angezeigte Daten, z.B. betreffend Erzeugung, Verbräuche, Ein- und Ausspeichern von Energie, Ladevorgänge, lediglich Näherungswerte sind, die von den tatsächlichen Erzeugungs- und Verbrauchsdaten abweichen können. Allein maßgeblich sind die mittels geeichter Messsysteme erhaltenen Daten.
§ 8 Datenschutz
1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum Nutzerkonto der 1K5° App, Markt- und Messlokations-ID) sowie die aus den mit dem Heartbeat verbundenen Geräten ausgelesenen Daten (z.B. zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung, vorgenommenen Ladevorgängen) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes („TMG“). Andere Daten (insbesondere technische Daten) werden automatisch, oder nach Einwilligung des Kunden erfasst (z.B. Tracking von Nutzungsverhalten oder Teilnahme an Befragungen).
1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des TMG ist die 1KOMMA5° Services GmbH mit Sitz Heimhuder Straße 28, 20148 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.
Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Unterauftragnehmer. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Unterauftragnehmer in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Services GmbH, Heimhuder Straße 28, 20147 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.
§ 9 Eingesetzte Cookies – Google Analytics
Die 1K5° App nutzt den Analysedienst Google Analytics, um App-Zugriffe und das Nutzungsverhalten auszuwerten. Die gesammelten Daten fallen in die Kategorie „Analytical and Performance Cookies“ und umfassen z.B. die Häufigkeit und Nutzungsdauer der 1K5° App oder das Anklicken bestimmter Buttons und Inhalte in der 1K5° App. Diese Daten werden genutzt, um das Nutzererlebnis der 1K5° App zu verbessern. Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland („Google”).
Google Analytics verwendet Cookies, kleine Textdateien, die auf dem Endgerät/Smartphone des Kunden gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung der 1K5° App ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung der 1K5° App werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der 1K5° App auszuwerten und Reports über die Nutzung zusammenzustellen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Über die gewonnenen Statistiken kann 1K5° ihr Angebot verbessern und für den Kunden interessanter gestalten.
Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.
Die 1K5° App nutzt die von Google Analytics angebotene Funktion „Demographische Merkmale“. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht, geographischen Standort und Interessen der 1K5° App Nutzer enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern und können nicht auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden. Über die Anzeigeneinstellungen kann die Funktion jederzeit deaktiviert werden. Über die gewonnenen Statistiken kann 1K5° das Angebot verbessern und für den Kunden interessanter gestalten. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.
Der Kunde kann die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung seines Endgeräts/Smartphones verhindern. Möglicherweise sind in diesem Fall nicht alle Funktionen der 1K5° App vollumfänglich zu nutzen.
Weitere Informationen von Google zu den Nutzerbedingungen können abgerufen werden unter: https://marketingplatform.google.com/about/analytics/terms/de/, die Übersicht zum Datenschutz unter: https://policies.google.com/?hl=de, die Datenschutzerklärung unter: http://www.google.com/intl/de/policies/privacy.
Google Analytics wird von 1K5° nur mit aktivierter IP-Anonymisierung („anonymize IP“) eingesetzt. Hierdurch wird die IP-Adresse des Kunden von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. 1K5° hat mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, aufgrund dessen 1K5° die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig umsetzt. Um die Einhaltung der Bestimmungen der DS-GVO im Rahmen der Datenübermittlung in Drittländer zu gewährleisten verwendet Google insbesondere sog. Standard-Vertragsklauseln, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Weitere Informationen hierzu sind veröffentlicht unter https://privacy.google.com/businesses/compliance/#!?modal_active=none.
§ 10 Online Kommunikation
Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat der Kunde daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 11 Änderungen
1K5° ist zu einer Änderung der AGB berechtigt, wenn eine für den Kunden oder 1K5° unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt keine der Parteien Einfluss hat.
Die AGB dürfen auch dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und 1K5° bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.
Gleiches gilt auch für die AGB von Dritten, welche aufgrund der zwischen dem Kunden und 1K5° bestehenden Verträge Leistungen erbringen und deren AGB einbezogen wurden.
Unbeschadet von Ziff. 11.2 bleiben sonstige Änderungen und Ergänzungen der AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibungen durch 1K5° vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Kunden, oder unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar sind.
Änderungen und Ergänzungen der AGB und Leistungsbeschreibungen nach dieser Ziffer durch 1K5° werden dem Kunden schriftlich oder via E-Mail mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Schrift- oder Textform widerspricht. 1K5° wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.
Soweit in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert wird, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei.
Stand: Oktober 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Services GmbH Nutzung Heartbeat
§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des durch 1KOMMA5° Services GmbH („1K5°“) angebotenen Energiemanagementsystems Heartbeat („Heartbeat“).
(2) Das Angebot von 1K5° richtet sich an Kunden, die von 1K5° oder einem zugelassenen 1K5° Partnerunternehmen eine Anlage i.S.v. § 2 Abs. 1 erworben haben und Heartbeat ohne die weiteren, durch 1K5° bei Bestehen eines Stromliefervertrags mit 1K5° angebotenen Energiedienstleistungen nutzen möchten.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, also natürliche Person, welche die angebotenen Leistungen zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder einer gewerblichen noch einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Überlassung von Heartbeat
(1) Der Kunde hat mit 1K5° oder einem 1K5°-Partner einen rechtswirksamen Kaufvertrag über den Erwerb und die Installation einer Anlage an dem sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Leistungsort geschlossen. Anlagen im Sinne dieses Vertrags sind u.a. PV-Anlagen, Batteriespeichersysteme, Wärmepumpen oder auch Ladestationen.
(2) Die Anlage und der Heartbeat wurden betriebsbereit beim Kunden durch den 1K5°-Partner installiert.
(3) 1K5° stellt dem Kunden Heartbeat während der Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung. Heartbeat verbleibt im Eigentum von 1K5°.
§ 3 Vertragslaufzeit
(1) Heartbeat wird dem Kunden ab Installation für die Laufzeit dieses Vertrags kostenlos zur Nutzung am Leistungsort zur Verfügung gestellt.
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Installation von Heartbeat durch einen 1K5° Partner beim Kunden. Wird Heartbeat dem Kunden zur eigenen Installation übergeben, beginnt die Vertragslaufzeit mit Zugang von Heartbeat beim Kunden.
(3) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden.
(4) Zum Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde Heartbeat auf eigene Kosten an 1K5° zurückzusenden.
(5) Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit auch durch Rücksenden des Heartbeat an 1K5° kündigen.
(6) Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien, den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn (i) der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und trotz Mahnung und Setzen einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgemäßen Verhalten zurückkehrt; (ii) der Heartbeat Dritten überlassen oder an einem anderen, als dem vereinbarten Leistungsort eingesetzt wird; (iii) der Heartbeat nicht zu dem vorgesehenen Zweck und entsprechend etwaig überlassener Bedienungsanleitungen genutzt wird; (iv) Manipulationen am Heartbeat vorgenommen wurden; oder (v) 1K5° das Angebot von Heartbeat einstellt.
§ 4 Nutzungsumfang
(1) Nutzt der Kunde Heartbeat ohne Abschluss eines Stromliefervertrags mit 1K5°, kann er Heartbeat für das Energiemanagement und die Steuerung der an Heartbeat angeschlossenen Anlagen nutzen.
(2) Weiter kann der Kunde die 1K5° App nutzen und über die 1K5° App die in den im Heartbeat registrierten Anlagen generierten Daten visualisieren. Der Kunde hat sich hierfür im Kundenportal von 1K5° zu registrieren und die dort hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der 1K5° App zu bestätigen.
(3) Nicht Gegenstand der Nutzung von Heartbeat ohne Stromliefervertrag ist das Erbringen von Energiedienstleistungen, die Optimierung des Energiebezugs oder auch das Generieren von Erlösen durch das Erbringen netzdienlicher Leistungen durch 1K5°. Möchte der Kunde diese Leistungen nutzen, hat er (i) einen Stromliefervertrag mit 1K5° zu den jeweils geltenden Bedingungen zu schließen sowie (ii) einen Vertrag über das Erbringen von Energiedienstleistungen.
(4) Eine Weitergabe von Heartbeat an Dritte oder eine Nutzung von Heartbeat an einem anderen Leistungsort ist dem Kunden nicht gestattet.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
(1) Vorbehaltlich der Bestimmung in § 5 Abs. 2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.
(2) Der Haftungsausschluss gemäß § 5 Abs. 1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
(3) Der Kunde haftet für Schäden am Heartbeat, welche in Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung bzw. einer Nutzung außerhalb der sich aus einer überlassenen Bedienungsanleitung ergebenden Parameter entstehen.
§ 6 Datenschutz
(1) 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum Nutzerkonto der 1K5° App, Markt- und Messlokations-ID), sowie die aus den mit dem Heartbeat verbundenen Geräten ausgelesenen Daten (z.B. zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung, den vorgenommenen Ladevorgängen) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes („TMG“). Andere Daten (insbesondere technische Daten) werden automatisch oder nach Einwilligung des Kunden erfasst (z.B. Tracking von Nutzungsverhalten oder Teilnahme an Befragungen).
(2) 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(3) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des TMG ist die 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.
(4) Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
(5) 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Unterauftragnehmern. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Ist der Unterauftragnehmer in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(6) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(9) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.
§ 7 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnden Nachrichten und Informationen an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat der Kunde daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.
(2) Wird in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.
(3) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
Stand Februar 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der bode & Stephan GmbH für den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Leistungen an und mit den Produkten
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der bode & Stephan GmbH („1K5°-GESELLSCHAFT“) regeln den Verkauf der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Produkte sowie das Erbringen der durch die 1K5°-Gesellschaft im Zusammenhang mit diesen Produkten angebotenen Leistungen.
(2) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem etwaig zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung; (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch etwaig herausgegebener Bedienungsanleitungen und technischer Spezifikationen; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die AGB gelten sowohl für Kunden die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
(4) Die nachstehenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn 1K5°-Gesellschaft in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand
(1) Die Angebote der 1K5°-Gesellschaft, gleich ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich. Nicht bindend sind insbesondere auch Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, durch die 1K5°-Gesellschaft veröffentlichten Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Website der 1K5°-Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt.
(3) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der 1K5°-Gesellschaft für die Montage und Inbetriebnahme der Produkte.
(4) Die 1K5°-Gesellschaft ist berechtigt, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Eingang durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung anzunehmen. Der Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.
(5) Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie die sich aus dieser ergebenden Dienst- und Werkleistungen.
(6) Die Annahme der Bestellung durch die 1K5°-Gesellschaft erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit des Projekts beim Kunden und, im Falle des Anschlusses von Produkten an das Netz, die erfolgreiche Netzverträglichkeitsprüfung durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber.
(7) Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, wird die 1K5°-Gesellschaft den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. ein Ersatzangebot unterbreiten. Soweit der Kunden das ersatzweise angebotene Produkte nicht wünscht, bzw. ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden kann, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu und die 1K5°-Gesellschaft hat etwaig durch den Kunden geleistete Anzahlungen unverzüglich an diesen zu erstatten.
§ 3 Leistungen der 1K5°-Gesellschaft
(1) Das Leistungsangebot der 1K5°-Gesellschaft umfasst (i) die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen („PV-Anlage“), einschließlich der PV-Module, der für den Betrieb erforderlichen Wechselrichter, der für die Montage erforderlichen Unterkonstruktion und dem AC-Solarkabel; (ii) die Montage und Installation der PV-Anlage einschließlich Wechselrichter und Wechselstromanschluss; (iii) die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems; und (iv) die Lieferung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die jeweils durch den Kunden im Einzelnen gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Auftragsbestätigung
(2) Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und nicht geschuldet.
(3) Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme, insbesondere auch bei PV-Anlagen, aktuell die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von PV-Modulen oder anderer Teile und Komponenten für PV-Anlagen nicht zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um Produkte anerkannter Hersteller handelt, die gleichen oder sehr ähnlichen Qualitätsanforderungen unterliegen und vergleichbare Garantien für ihre Produkte einräumen, wie die Hersteller der ursprünglich genannten Fabrikate.
(4) Die mit der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet.
(5) Die 1K5°-Gesellschaft bereitet bzgl. der PV-Anlage die Netzanfrage vor und übermittelt diese an den zuständigen Netzbetreiber. Ebenso obliegt der 1K5°-Gesellschaft die Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen bei dem zuständigen Netzbetreiber. Nicht Gegenstand der durch die 1K5°-Gesellschaft zu erbringenden Leistungen ist das Setzen des Zweirichtungszählers. Diese Leistung ist durch den zuständigen Netzbetreiber auszuführen.
(6) Soweit nicht explizit durch den Kunden gesondert beauftragt sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassung der vorhandenen Elektroinstallation im Haus des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte wie z.B. einen Router und die Abstimmung mit den Anbietern der Telekommunikationsleistungen nicht Gegenstand des durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Leistungsumfangs. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. Ziff. 5.2 wird verwiesen.
(7) Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung angegebene Leistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben.
(8) Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Speicher-Systems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die 1K5°-Gesellschaft diese gesondert zu vergütenden Mehrleistungen im Rahmen eines Nachtragsangebots an.
§ 4 Sonderrücktrittsrechte der Parteien
(1) Die 1K5°-Gesellschaft kann ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel und/oder die Statik des Bauwerks nicht den technischen Voraussetzungen an die Montage einer PV-Anlage entsprechen, oder sonst technische und/oder regulatorische Einschränkungen vorliegen, welche der Montage und/oder dem Betrieb der beauftragten Produkte entgegenstehen und welche trotz Mahnung durch die 1K5°-Gesellschaft nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung fachgerecht durch den Kunden behoben werden.
(2) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, soweit er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung nicht übernimmt. Auf Verlangen hat der Kunden der 1K5°-Gesellschaft einen Nachweis der zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Soweit nicht Gegenstand der Beauftragung stellt der Kunde einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard zur Verfügung. Ist Liefergegenstand eine Ladestation, hat der Kunde eine 63 A Absicherung am Hausanschlusskasten und eine 50 A Zählervorsicherung auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die sich aus Angebot und Bestellung ergebende Upload/Download-Leistung zur Verfügung stellt. Weitere technische Anforderungen, welche durch den Kunden zur Verfügung zu stellen sind, können sich aus Angebot und Auftragsbestätigung ergeben.
(2) Der Kunde hat auf eigene Kosten die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene Netzwerkleitung am Standort des Stromspeichers bzw. des Wechselrichters bereitzustellen. Die Anlagen werden durch die 1K5°-Gesellschaft unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung am vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, wird die 1K5°-Gesellschaft lose Netzwerkkabel verlegen, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem Stromspeicher bzw. Wechselrichter herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die 1K5°-Gesellschaft nicht geschuldet. Dem Kunden steht es frei, die durch die 1K5°-Gesellschaft lose verlegten Netzwerkkabel auf eigene Kosten nach dem Montagetermin fest in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle zu verlegen bzw. verlegen zu lassen.
(3) Soweit erforderlich, stellt der Kunde der 1K5°-Gesellschaft vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit die 1K5°-Gesellschaft Ziegel, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ersetzen kann. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.
(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist und die Dachflächen unverbaut sind. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der 1K5°-Gesellschaft unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
(6) Soweit durch den Netzbetreiber gefordert, hat der Kunde die für die Abgabe der Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Formulare ggf. zu unterzeichnen.
(7) Die 1K5°-Gesellschaft macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Die 1K5°-Gesellschaft kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der 1K5°-Gesellschaft zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weiteren baurechtlichen Anforderungen nach den anwendbaren landesrechtlichen oder örtlichen Bestimmungen.
(8) Soweit der Kunde bei der 1K5°-Gesellschaft die Vorbereitung für einen durch die 1KOMMA5° Services GmbH angebotenen Stromtarif bucht, obliegt der 1K5°-Gesellschaft ausschließlich die technische Vorbereitung für die Strombelieferung entsprechend den Anforderungen der 1KOMMA5° Services GmbH und bei Beauftragung durch die 1KOMMA5° Services GmbH die Installation und Inbetriebnahme des Heartbeat. Der Abschluss des Stromliefervertrags über die Belieferung mit Strom erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und der 1KOMMA5° Services GmbH; die Leistungserbringung richtet sich nach den sich aus dem Stromliefervertrag ergebenden Bestimmungen. Die 1K5°-Gesellschaft ist hieran nicht beteiligt und nicht verpflichtet.
§ 6 Preise | Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht abweichend geregelt, ist die 1K5°-Gesellschaft 14 Tage ab Angebotsdatum an die im Angebot enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen ergeben sich die vertragsgegenständlichen Konditionen aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, sind die im Angebot angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(3) Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die 1K5°-Gesellschaft bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.
(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Die Preise verstehen sich rein netto und sind zahlbar ohne Abzüge, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(6) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die geschuldete Vergütung wie folgt zur Zahlung durch den Kunden fällig: Bei Leistungserbringung in einem bestehenden Bauwerk sind 10 % des Rechnungsbetrags bei Auftragsbestätigung und 90 % nach Herstellen der technischen Betriebsbereitschaft der Anlagen fällig. Bei Leistungserbringung in einem Neubau sind 10 % des Rechnungsbetrags bei Auftragsbestätigung, 30 % bei Herstellen des Stromanschlusses und 60 % nach Herstellen der technischen Betriebsbereitschaft der Anlagen fällig.
(7) Die Zahlungen gem. vorstehendem Absatz sind sofort nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses auf das Konto der 1K5°-Gesellschaft anzuweisen.
(8) Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist die 1K5°-Gesellschaft berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(9) Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit, sind alle offenen Rechnungen der 1K5°-Gesellschaft sofort zur Zahlung fällig.
(10) Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto durch die 1K5°-Gesellschaft geleistet werden.
§ 7 Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder durch die 1K5°-Gesellschaft anerkannt wurden.
(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Lieferung
(1) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.
(2) In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
(3) Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der 1K5°-Gesellschaft verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der 1K5°-Gesellschaft nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der 1K5°-Gesellschaft verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.
(4) Der Beginn der durch die 1K5°-Gesellschaft angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus.
(5) Die 1K5°-Gesellschaft ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(6) Wird die 1K5°-Gesellschaft trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.), auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die 1K5°-Gesellschaft in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die 1K5°-Gesellschaft von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht hierdurch nicht.
(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die 1K5°-Gesellschaft berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der 1K5°-Gesellschaft verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 % und höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.
§ 9 Versand | Gefahrenübergang
(1) Der Versand erfolgt nach Wahl durch die 1K5°-Gesellschaft transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt die 1K5°-Gesellschaft.
(2) Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die 1K5°-Gesellschaft ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
(3) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.
§ 10 Übergabe, Abnahme der Anlagen
(1) Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch die 1K5°-Gesellschaft. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch den Kunden einerseits und den Vertreter der 1K5°-Gesellschaft, bzw. den durch die 1K5°-Gesellschaft ggf. beauftragten Subunternehmer andererseits abgeschlossen.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.
(3) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch die 1K5°-Gesellschaft gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde hierzu verpflichtet ist.
(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen vorbehaltlos in Gebrauch genommen hat.
§ 11 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung
(1) Die 1K5°-Gesellschaft bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die 1K5°-Gesellschaft angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der 1K5°-Gesellschaft Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die 1K5°-Gesellschaft sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
(2) Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung der jeweiligen Produkte und Leistungen entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für diese Produkte erforderlich ist.
(3) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
(4) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.
§ 12 Gewährleistung | Mangelhaftung | Haftungsbeschränkung | Prüfpflichten
(1) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
(2) Die 1K5°-Gesellschaft behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt (1) ein Jahr.
(4) Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber der 1K5°-Gesellschaft anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 (zwei) Jahre.
(5) Im Fall eines Mangels wird die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.
(6) Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(7) Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation, etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
(8) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(9) Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die 1K5°-Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
(10) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der 1K5°-Gesellschaft.
(11) Eine durch die 1K5°-Gesellschaft erstellte Potentialanalyse bzw. das Heartbeat Angebot stellt lediglich eine grobe Schätzung des wirtschaftlichen Potentials und erreichbaren Autarkiegrads der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Anlagen und Systeme dar. Es dient ausschließlich der Orientierung. Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Analyse auf einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B. Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, gesetzliche Rahmenbedingungen z.B. für Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), die erzielbare Vergütung durch den Handel mit THG-Quoten oder für den Handel mit Flexibilitäten) basiert, die die 1K5°-Gesellschaft nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der Nutzungsdauer stark verändern können. Die Potentialanalyse bzw. das Angebot beinhaltet daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit oder Amortisation einer Anlage, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der 1K5°-Gesellschaft. Besteht ein Kontokorrentverhältnis behält sich die 1K5°-Gesellschaft das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.
(2) Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für die 1K5°-Gesellschaft. Erfolgt diese mit fremden, nicht der 1K5°-Gesellschaft gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die 1K5°-Gesellschaft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der 1K5°-Gesellschaft anteilsmäßig Miteigentum.
(3) Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum der 1K5°-Gesellschaft an der Vorbehaltsware hinzuweisen und die 1K5°-Gesellschaft hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
(4) In den Fällen von Ziff. 6.8 ist die 1K5°-Gesellschaft nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von zwei (2) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von Ziff. 13.2 ist die 1K5°-Gesellschaft zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.
(5) Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die 1K5°-Gesellschaft zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.
(6) Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar
(7) Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der 1K5°-Gesellschaft jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der 1K5°-Gesellschaft zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der 1K5°-Gesellschaft, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die 1K5°-Gesellschaft verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die 1K5°-Gesellschaft verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§14 Datenschutz
(1) Die 1K5°-Gesellschaft verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die bode & Stephan GmbH, Herbert-Quandt-Straße 6, 37081 Göttingen, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, [Alexander Pape, Ingo Stephan, Sascha Koppe]. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über [info@1k5-goettingen.de].
(2) Die 1K5°-Gesellschaft verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(3) Der Kunde wird die 1K5°-Gesellschaft Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
(4) Die 1K5°-Gesellschaft bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag der 1K5°-Gesellschaft personenbezogene Daten verarbeiten, hat die 1K5°-Gesellschaft mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(5) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
(6) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(7) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der secjur GmbH, Steinhöft 9, 20459 Hamburg, E-Mail:, dsb@secjur.com zu richten. die 1K5°-Gesellschaft wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(8) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die 1K5°-Gesellschaft ist der Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg
§ 15 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 16 Widerrufsrecht
(1) Widerrufsrecht
Wenn Sie diesen Vertrag über unsere Website oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch telefonisch) gegenüber der 1K5°-Gesellschaft dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform kann das auf unserer Website zugängliche Widerrufsformular verwendet werden. Sie können anstelle des Musters auch eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung von Waren, ab dem Tag, an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf Ziff. 16.4 dieser Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
bode & Stephan GmbH, Herbert-Quandt-Straße 6, 37081 Göttingen, Tel.: 055150885-0,
E-Mail: info@1k5-goettingen.de.
(2) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie müssen erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt.
Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
(3) Erhaltene Dienstleistungen
Soweit die 1K5°-Gesellschaft aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
(4) Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts
Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 17 Streitbeilegungsverfahren
(1) Die 1K5°-Gesellschaft nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.
(2) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 18 Subunternehmer
Die 1K5°-Gesellschaft ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Soweit in diesen AGB oder der Bestellung die 1K5°-Gesellschaft als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
(3) Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei.
(4) Die AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die 1K5°-Gesellschaft bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.
(5) Die 1K5°-Gesellschaft wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.
(6) Bei Änderung der AGB durch die 1K5°-Gesellschaft steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die 1K5°-Gesellschaft wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Service GmbH Erbringen von Energiedienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln (i) das Erbringen von Energiedienstleistungen durch die 1KOMMA5° Service GmbH („1K5°“) für den Kunden zum Zwecke der Optimierung des Energieverbrauchs und dem Heben von Erlöspotentialen.
(2) Die AGB gelten ergänzend zu den jeweils vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen wie sie sich aus der Bestellung für die gebuchten Leistungen und der Auftragsbestätigung ergeben (zusammen der „Vertrag“).
(3) Ist der Kunde Unternehmer werden entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Vertragsschluss, Aufnahme der Leistung
(1) Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person mit Vor- und Nachnamen zu benennen.
(2) Voraussetzung ist weiter, dass der Kunde mit 1K5° einen Vertrag über die Belieferung mit Strom und einen Nutzungsvertrag für Heartbeat geschlossen hat.
(3) Erfolgt der Vertragsschluss online, müssen die von 1K5° erfragten Kontaktdaten und weiteren Angaben im Bestellformular durch den Kunden vollständig und korrekt getätigt werden. 1K5° prüft lediglich die Vollständigkeit der abgefragten Daten und führt im Übrigen nur eine Plausibilitäts-kontrolle durch.
(4) Nach Eingabe der abgefragten Daten und vor Abschluss des Bestellvorgangs werden dem Kunden nochmals die wesentlichen Vertragsinhalte angezeigt und die AGB zur Prüfung und zum Download angeboten. Darüber hinaus erhält er eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten mit der Möglichkeit, diese im Falle von Fehleingaben zu korrigieren.
(5) Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrags ab, indem er nach Bestätigung der Allgemeinen und der besonderen Vertragsbedingungen am Ende des Bestellvorgangs den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt.
(6) 1K5° wird den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen und dem Kunden eine Zusammenstellung des Vertragsinhalts übermitteln.
(7) Die Energiedienstleistungen werden ab Belieferung des Kunden mit Strom durch 1K5° an dem vertragsgegenständlichen Netzanschlusspunkt und Schaffen der Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 erbracht.
§ 3 Energiedienstleistungen – Voraussetzungen, Leistungen
(1) Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit auf seine Kosten eine stabile Internetverbindung über Ethernet für Heartbeat zur Verfügung zu stellen, mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90 % im Monatsmittel. Im Falle einer Störung der Internetverbindung ist die Verbindung bis zum nächsten Werktag wiederherzustellen. Sinkt die monatliche Verfügbarkeit von Heartbeat unter 90 %, führt dies zu einer Minderung der Vergütung gem. § 5 Abs. 1.
(2) 1K5° wertet die Energiedaten der im Heartbeat registrierten Anlagen aus, steuert die registrierten Anlagen zur Optimierung des Stromverbrauchs, erbringt Leistungen des Energie- und Lastmanagements, optimiert die Strombeschaffung an der Strombörse zur Reduzierung der Kosten und erbringt Leistungen des Smart Charging für E-Fahrzeuge.
(3) 1K5° erbringt mittels Steuerung der Anlagen des Kunden netzdienliche Leistungen. Die hierbei erzielten Flexibilitäten werden durch 1K5° am Strommarkt vermarktet. An den im Rahmen dessen vereinnahmten Erlösen partizipiert der Kunde über den ihm gem. § 4 gewährten Flex Bonus.
(4) 1K5° erbringt die Energiedienstleistungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Der Kunde wird 1K5° die hierfür erforderlichen Vollmachten in der jeweils geforderten Form einräumen und zur Verfügung stellen. 1K5° ist frei in der Vermarktung der Anlagen und Geräte. Der Erlös einer bestimmten Vergütung ist nicht geschuldet oder vereinbart.
(5) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, während der Vertragslaufzeit die 1K5° App zu nutzen. Über die App kann er die historischen und aktuellen Energiedaten der mit dem Heartbeat kompatiblen und erfolgreich verbundenen sowie bei 1K5° registrierten Erzeuger und Verbraucher wie PV-Anlage, Energiespeichersystem, Ladestation für E-Fahrzeuge und/oder Wärmepumpen (einzeln „Anlage“ und gemeinsam „Anlagen“), online aufrufen. In dem jeweils durch den Hersteller einer Anlage zugelassenen Umfang können zudem Einstellungen im Energiemanagement an registrierten Anlagen vorgenommen und diese online gesteuert werden. Die Nutzung der App unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen, welche der Kunde beim Download der App und vor Beginn der Nutzung zu bestätigen hat.
§ 4 Flex Bonus
(1) Für die Gestattung der Steuerung seiner Anlagen und die Vermarktung hierdurch erzielter Flexibilitäten am Strommarkt erhält der Kunde den Flex Bonus. Die bei Abschluss des Vertrags vereinbarte Höhe des Flex Bonus ergibt sich aus der Bestellung.
(2) Der Anspruch auf den Flex Bonus entsteht mit betriebsbereiter Installation des Heartbeat und Lieferbeginn des Stromvertrages beim Kunden sowie Herstellen und Aufrechterhalten der Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1. Erfolgt die betriebsbereite Installation und die Aufnahme der Belieferung mit Strom während des laufenden Kalenderjahres, erhält der Kunde für jeden vollen Monat der Betriebsbereitschaft 1/12 des vereinbarten Flex Bonus (Bsp.: Beträgt der Flex Bonus EUR 300,00 und wird Heartbeat am 13.03. des Jahres installiert, erhält der Kunde 9/12 des Flex Bonus = EUR 225,00).
(3) Der Flex Bonus wird durch 1K5° während des sich aus der Bestellung ergebenden Garantiezeitraums in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe bezahlt, längstens jedoch für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrags. Auf die Kündigungsmöglichkeiten der Parteien gem. § 6 wird verwiesen.
(4) Der Flex Bonus wird einmal jährlich an den Kunden ausbezahlt. Während der Laufzeit des zwischen dem Kunden und 1K5° geschlossenen Stromliefervertrags erfolgt die Abrechnung des Flex Bonus mit der Jahresstromrechnung. Die Verrechnung des Flex Bonus mit sich aus dem Stromliefervertrag ergebenden Forderungen von 1K5° gegenüber dem Kunden ist ausdrücklich gestattet. Guthaben des Kunden sind unverzüglich nach Übermittlung der Abrechnung an den Kunden auszukehren.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Für das Erbringen der Leistungen gem. §§ 3 und 4 durch 1K5° hat der Kunde an 1K5° eine monatliche Vergütung zu zahlen, deren Höhe sich aus der Bestellung ergibt. Die Vergütung ist jeweils bis zum 3. Werktag des Monats für den laufenden Monat auf ein durch 1K5° bekanntgegebenes Konto zu zahlen.
(2) Die Abrechnung wird dem Kunden in elektronischer Form mit der Stromrechnung zur Verfügung gestellt.
(3) Zahlungen des Kunden haben per Dauerauftrag oder im SEPA-Lastschriftverfahren zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift, obliegt es dem Kunden, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Entstehen bei einer Rückbelastung mangels der erforderlichen Deckung Gebühren, diese der Kunde zu tragen.
§ 6 Kündigung des Vertrags
(1) Der Vertrag kann durch jede Partei unter Einhaltung der sich aus der Bestellung ergebenden Frist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Er endet spätestens mit Beendigung des zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossenen Stromliefervertrags oder dem für den Heartbeat geschlossenen Nutzungsvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung dieses Vertrags bedarf. 1K5° wird dem Kunden eine Beendigungsbestätigung zusenden.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. 1K5° wird eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
(3) Von vorstehenden Bestimmungen unberührt ist das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird 1K5° eine Abschlussrechnung erstellen und dem Kunden zukommen lassen. Eine etwaig dem Kunden aufgrund des Erbringens der Energiedienstleistungen noch zustehende Vergütung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Abrechnung ausgekehrt.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
(1) Vorbehaltlich der Bestimmung in § 7 Abs. 2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.
(2) Der Haftungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
§ 8 Datenschutz
(1) 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung und den bei Heartbeat registrierten und gesteuerten Verbrauchern) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
(2) Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.
(3) 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
(4) Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.
(5) 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Ist der Dienstleister in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.
(6) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.
(7) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, wenn die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.
(8) Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1KOMMA5° Services GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.
(9) Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040,
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.
§ 9 Online Kommunikation
(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.
(3) 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
§ 10 Subunternehmer
(1) 1K5° ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.
(2) Wird im Vertrag 1K5° als Erbringer der Leistungen genannt, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch Subunternehmer.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).
Stand: Februar 2023